Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe und der Bildung sowie
mildtätiger Zwecke durch die Unterstützung von Kindern in Not in aller Welt
und deren Bildung auf dem Gebiet des Umweltschutzes und der Ökologie.
(2) Die Stiftung verfolgt selbstlos, ausschließlich und unmittelbar mildtätige und
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“
der Abgabenordnung.
(3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
a) die Übernahme der Kosten für den Aufenthalt und die Betreuung sowie
gegebenenfalls die Behandlung von Krankheiten und Gebrechen bedürftiger
Kinder im Rahmen von Ferienaufenthalten in Deutschland,
b) durch kostenlose Schulungsveranstaltungen auf dem Gebiet des
Umweltschutzes und der Ökologie.